Rentenversicherungspflicht für Selbständige

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Ab 2013 soll das von der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen vorgeschlagene "Rentenreformpaket" in Kraft treten. Damit soll verhindert werden, dass Selbständige im Alter staatliche Sozialleistungen beziehen, also kein Arbeitslosengeld II oder Hartz IV beantragen müssen. “Die Pflicht zur Altersvorsorge gilt bis zur Grenze einer Basisversicherung” heißt es in dem Eckpunktepapier des Arbeitsministeriums. Dies entspricht nach heutigem Stand einer monatlichen Mindestrente von ca. 660 Euro pro Monat.

Höhe der Rentenversicherungsbeiträge

Die Höhe der hierze erforderlichen Rentenversichrunbgsbeiträge beläuft sich nach Angaben der Regierung auf 250 bis 300 Euro pro Monat plus 100 Euro Absicherung gegen Erwerbsminderung. Dies gilt aber bei 45 Versicherungsjahren, d. h. wenn man im Alter von 22 anfängt und ohne Unterbrechungen bis 67 einzahlt.

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