Umsatzsteuer von selbstständigen Übersetzern und Dolmetschern
Wie nahezu alle Dienstleistungen unterliegen Umsätze selbstständiger Übersetzer und Dolmetscher grundsätzlich der Umsatzsteuer. Allerdings gelten für die Arbeit für Kunden im Ausland andere Regeln als beispielsweise für den Export von Waren, was unter Kollegen wie Kunden häufig unbekannt ist oder missverstanden wird. Leider sind immer noch viele Steuerberater und Finanzbeamte mit dieser speziellen Problematik nicht vertraut und geben fehlerhafte und widersprüchliche Auskünfte.
| Umsatzsteuerpflicht für Leistungen der in Deutschland ansässigen Übersetzer und Dolmetscher | ||
|---|---|---|
| Kunde ist Unternehmer; bestimmte hoheitliche Einrichtungen | Kunde ist Nichtunternehmer; Privatpersonen, bestimmte juristische Personen öffentlichen und privaten Rechts | |
| Kunde ansässig in Deutschland | JA | JA |
| Kunde ansässig in EU außer Deutschland | NEIN | JA |
| Kunde ansässig außerhalb EU | NEIN | NEIN |
Viele weitere, auch allgemeinere Informationen finden sich in komprimierter Form unter dem nachfolgenden Link. Der Autor hat in der Vergangenheit den Text regelmäßig aktualisiert.
Umsatzsteuer von selbstständigen Übersetzern und Dolmetschern
Für Rechnungen an Kunden in der Bundesrepublik gelten folgende Steuersätze:
ermäßigter Satz von 7 %:
Texte zur Veröffentlichung in Büchern (inhaltlich eigentlich egal, ob Fach-, Sach- oder belletristische Texte), Zeitungen oder Zeitschriften
voller Satz von 19 %:
"Gebrauchstexte" wie Verträge, Bedienungsanleitungen, Werbetexte, usw., für die Einnahmen aus den meisten sogenannten Nebenrechten (Verwendung für Radio, Fernsehen, Hörbuch, zum Download, etc.)
Achtung! Für deutschsprachige Übersetzer/Dolmetscher im Ausland gelten andere Steuersätze.
Aus dem Inhalt
Übersetzer/Dolmetscher im Umsatzsteuergesetz - Steuerbare Umsätze - Nicht steuerbare Umsätze - Vorsteuerabzug - Steuersatz - Ausländische Unterauftragnehmer - Umsatzsteueranmeldungen - Einkommensteuer - Fälligkeit von Umsatzsteuerzahlungen - Kleinunternehmerregelung - Rechnungsvorschriften